GEMA: Gebühren für Musik auf der eigenen Home Page?

Um es vorwegzunehmen: ich dachte, das kostet € 70.- pro Jahr. Der Tarif wurde aber inzwischen auf € 153,50 angehoben. So viel mal zur Phantasie-Preispolitik dieses Vereins.

Ich habe für meine Home Page(-s) diesen Tarif nicht gebucht und bin bislang auch nicht einmal Gema-Mitglied. Trotzdem bin ich dieser Sache erst einmal nachgegangen.
Kurz nach meinen entsprechenden Telefonaten ist ein Link zu den alten Tarifbestimmungen mit den Jahresgebühren von € 70.- (vom 1.1.2008) stillgelegt worden. Das hatten die bis dahin offenbar vergessen. Hier der ->Link zu dem aktuellen Tarif (Vergütungssätze VR-W I, hierunter dann: „Kategorie 3“ ) mit den Jahresgebühren von € 153,50.

Vom einem Kollegen hatte ich nämlich erfahren, daß Musik auf einer Home Page einer Band bei der GEMA zu einem solchen €70-Tarif angemeldet werden konnte. Der Tarif wurde bezeichnet als VR-W1, der in diesem Fall zutreffende spezifizierende Textabsatz als römisch III – also fast dieselbe Bezeichnung wie die des entsprechenden heutigen Tarifes (VR-W I, Kategorie 3).

Meine Korrespondenz mit der GEMA begann also mit meiner Anfrage nach einem Vertrag VR-W1, III – bezogen auf die Jahresgebühren von € 70.-.
Die Antwort der GEMA lautete, daß es diesen Tarif „nicht mehr gibt“ und dieses Reglement für eine Band-Webseite sowieso nicht zutrifft und nie zugetroffen habe – und der Frage, wie ich überhaupt zu diesem Link gekommen sei. Es wurde mit Verwunderung zur Kenntnis genommen, daß es Bands geben soll, die einen Vertrag zu diesem Tarif haben und desweiteren, daß solche (veralteten) Formulare online auf der GEMA-eigenen Home Page stehen; solche Trottel sind das.
Außerdem wurde sofort gefragt, welche Bands das denn seien, die ihre Demos  zum Tarif von €70.- auf der Home Page hätten. Selbstverständlich habe ich keinerlei Informationen preisgegeben.

Ich müsse also diesen anderen Tarif akzeptieren, dessen Jahresgebühren mit € 150.- schließlich mehr als doppelt so hoch liegen. Nachdem ich einige Tage nicht geantwortet hatte, kam prompt ein Schreiben der GEMA mit der mahnenden Aufforderung, das „Vertragsangebot“ doch nun bitteschön unterzeichnet zurückzusenden, andernfalls usw. blabla.
Das hätten sie offenbar sehr gerne gehabt…

Nach einigen Überlegungen habe ich beschlossen, den Herrschaften zur Auswahl zu stellen, entweder die € 70.- pro Jahr zu nehmen oder garnichts zu bekommen (denn ich würde in diesem Fall die Musik von meiner HP entfernen). Daher habe ich dem zuständigen Sachbearbeiter Herrn Müller (Rheinland-Pfalz, Bezirksdirektion Wiesbaden) am 07.10.2010 die folgende Mail geschrieben:

„Sehr geehrter Herr Müller,

an die Rücksendung Ihres Vertragsangebotes hatten Sie mich erinnert – leider hatten wir noch nicht besprechen können, daß Sie hier offenbar nicht den passenden Tarif angeboten hatten.
Meine diesbezügliche Rückfrage hatte ich allerdings bereits gestellt (Mail v. 24.08.2010, 18:02:59 Uhr), eine Antwort steht jedoch noch aus. Ich darf jetzt im Gegenzug daran erinnern – sicherlich haben Sie dafür Verständnis, daß ich Ihren Vertrag vor einer Sachverhaltsklärung nicht einfach unterschreiben möchte, zumal dieser Vertrag insbesondere eine doppelt so hohe Jahresgebührenforderung beinhaltet, als es bei diversen bestehenden Verträgen aus dem Kreis meiner Kollegen der Fall ist.

Die GEMA bietet unter der Internet-Adresse http://www.gema.de/fileadmin/inhaltsdateien/musiknutzer/tarife/tarife_ind/tarif_vr_w1.pdf – hier
unter „VR-W 1, Absatz III“ den Tarif, der zu meiner Art von Internet-Präsenz paßt. Ich zitiere im Postscriptum zwei Passagen hierzu aus Ihren Texten.

Ich möchte folgenden Vorschlag machen: falls Sie bereit wären, mit mir einen Vertrag zu den Konditionen gemäß VR-W1 III abzuschließen, würde ich mich darauf einlassen. Andernfalls würde ich meine Internet-Präsenz dahingehend abändern, daß seitens der GEMA keinerlei Gebührenforderungen mehr zu erheben wären.

Im Übrigen halte ich persönlich eine Gebührenforderung von jährlichen € 70.- für diese Art der Internet-Präsenz für „gerade eben noch angemessen“ – eine Forderung von € 150.- ganz sicherlich nicht mehr.
Der Phantasie sind – wie ich als Künstler sehr wohl nachvollziehen kann – zwar keine Grenzen gesetzt, die Erfahrung zeigt jedoch, daß es bei Preisgestaltungen allerdings angebracht ist, sich an einigen rationalen ökonomischen Kriterien und Relationen zu orientieren.

Die Entscheidung liegt somit bei Ihnen.

Mit freundlichem Gruß –
Johannes Schaedlich

P.S. Zitat aus Ihren Vertragsbestimmungen (VR-W1):
„III. Vereine, nicht-gewerbliche Institutionen und gewerbliche Unternehmen mit begrenztem Musiknutzungsumfang
1. Die Vergütungen dieses Abschnitts gelten für Websites, die Vereine, nicht-gewerbliche Institutionen und gewerbliche Unternehmen unterhalten oder unterhalten lassen, die in einfacher Weise Musik zur Information und Präsentation beinhalten und einen begrenzten Umfang der Musiknutzung haben.
2. Vergütung
(1) Die Vergütung beträgt für bis zu insgesamt 10 Minuten der Werke des GEMA-Repertoires € 70,00 pro Jahr, € 19,30 vierteljährlich sowie € 7,00 monatlich, beschränkt auf Besuche mit Musiknutzung von bis zu 120.000 im Jahr, 30.000 vierteljährlich sowie 10.000 monatlich.“

Herrn Müllers Antwort vom 11.10. (holprig in Stil und Diktion – keine Spur von halbwegs gepflegtem Schrift-Deutsch!) :

„Sehr geehrter Herr Schädlich,
( … )
Den Tarif den Sie ansprechen gibt es nicht mehr, weiß auch nicht, wie Sie an diesen Tarif gekommen sind, weil über die normale Suchfunktion dieser Tarif auf unserer Website nicht mehr zu finden ist.
Somit ist unser Vertragsangebot richtig, da sie auch kein nichtgewerblicher Verein, sondern ein ausübender Künstler sind. Leider müssen auch wir uns an die Tarife halten, somit ist eine Tarifänderung nicht möglich.

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen …“

Ich habe auch noch einmal hinterhertelephoniert und mich mit dem Vorgesetzten (einem Herrn Schulz, Sachgebietsleiter) verbinden lassen. Auch er wollte meine Argumentation nicht gelten lassen, daß hier ein Interpretationsspielraum gegeben sei (insbesondere zur Formulierung in Abs. III „… gewerbliche Unternehmen … , die in einfacher Weise Musik zur Information und Präsentation beinhalten und einen begrenzten Umfang der Musiknutzung haben.“).

Ich äußerte meine Meinung, daß diese Definition auf meine Internet-Präsenz sehr wohl zuträfe, was der GEMA-Mitarbeiter jedoch ablehnte – hingegen wollte er wissen, was denn das für eine Band-Website sei, die diesen Tarif habe und auf die ich mich da bezöge. Natürlich habe ich diese Information, wie schon weiter oben gesagt, nicht preisgegeben.
Tatsächlich fing dieser großartige GEMA-GAU-Leiter Herr Schulz daraufhin an, äußerst blasiertes Gequatsche wie „GEMA-Tarife sind nicht verhandelbar; wir sind hier nicht auf einem türkischen Basar“ von sich zu geben. Ich hatte zwar mit bornierter Reaktion seitens der GEMA gerechnet, war aber über solche Armutszeugnisse doch noch ein bißchen überrascht.

Wie steht es also nun mit Musik auf Home Pages? Entweder man spekuliert darauf, daß es der GEMA nicht auffällt, wenn man Musik drauf hat – oder man geht eben andere Wege…

Hallo -
schön, daß Du hier bist!

Trag Deine Mailadresse ein, um Basswort-Newsletter zu bekommen:

Ich sende keinen Spam! Erfahre mehr in meiner Datenschutzerklärung.

Beteilige dich an der Unterhaltung

2 Kommentare

  1. Bemerkenswert und tapfer, dass Du Dich überhaupt in der Form darum gekümmert hast. Ich als Abocker würde mich über so viel vorauseilende Zahlungsbereitschaft ja eher freuen, als solch einen „Kunden“ mies zu behandeln…
    Fazit: Die sind einfach nicht von dieser Welt.

  2. Danke! Tolle Infos. Da können Kollegen sich ja wohl die Arbeit sparen!
    Super, dass Du das gepostet hast!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Scroll down to content