Wie man an nebenstehender Abbildung (anklicken zum Vergrößern) eindrücklich erkennen kann, belasten LKWs Straßen, Brücken usw. in überproportionalem Maß. Daher sollte es als grundsätzlich berechtigt angesehen sein, zu Reparatur und Erhaltung der Verkehrswege angemessene Gebühren zu erheben. Für PKW können solche Gebühren nach dem »Verursacher-Prinzip« dagegen wohl nur anhand des Kriteriums »CO2-Ausstoß« vernünftig definiert und …