GEMA: Vergütungssätze für Veranstaltungen

Meine Ansichten zur GEMA – sagte ich das schon? – bestehen in der Hauptsache darin, daß ich sie im Prinzip für eine sinnvolle und notwendige Einrichtung halte – aber feststelle, daß sie eine ignorante und bornierte Politik an den Tag legt. Unangemesse Tarife machen den Eindruck von Phantasie-Preisen und das Haupt-Ziel scheint in der Umverteilung von Geld von „unten“ nach „oben“ zu bestehen.
Einen Teilbereich meiner bisherigen Ansichten mußte ich allerdings vor kurzem ändern.

Bis Ende des vergangenen Jahres verlangte die GEMA völlig überhöhte „Vergütungssätze für Veranstaltungen“ insbesondere von kleineren Clubs etc. und fügte damit der gesamten Szene viel Schaden und empfindliche Einbußen zu. So lag der bisherige Satz in der Kategorie „Eintrittsgeld von € 6.- bis € 10.-“ sowie „Raumgröße bis 100 m²“ bei stattlichen € 90,30 pro Veranstaltung (bei einer Raumgröße bis 133 m² waren in dieser Eintrittsgeld-Kategorie bereits € 136,20 fällig). Der GEMA war es egal, ob die Besucherzahl z. B. eines kleineren Jazzclubs diesen recht exclusiven „Vergütungssatz“ einbrachte – kassiert wurde ja auf jeden Fall.

Nun sind offensichtlich zum Jahreswechsel die Berechnungskriterien endlich geändert worden: statt der Höhe des Eintrittsgelds und der Größe des Veranstaltungsraums wird nun nach einem pauschalen „Brutto-Kartenumsatz“ berechnet. Dabei wurden zudem noch zwei kleinere Stufen eingeführt. Offenbar konnte die „Bundesvereinigung der Musikveranstalter e.V.“ erfolgreich intervenieren (Quelle: Artikel auf der GEMA-Homepage; s. Kasten rechts mit der Überschrift „Neuer Konzerttarif“).
Für eine Veranstaltung mit einer Besucherzahl von bis zu 150 Personen wird jetzt ein Vergütungssatz von € 21,80 erhoben (Aufnahme in den Tarif U-K statt Berechnung wie bisher nach →Tarif U-VK).
Noch günstiger (20% Nachlaß; Mindestsatz € 15.-) wird es bei der „Wiedergabe von Werken des GEMA-Repertoires in Spielstätten auf dem Gebiet der musikalischen Nachwuchsarbeit“. Das betrifft Vereine mit diesem Satzungsziel usw. (→Tarif WR-NWSP).

Wenn man bedenkt, daß jetzt für viele Veranstalter pro Konzert je nachdem, sagen wir knapp € 70.- weniger Gema-Gebühren anfallen, darf man wohl gespannt sein, welche Auswirkungen diese neuen Regelungen auf die Szene haben werden.

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